Gerichte:
Gerichte ziehen öffentlich bestellte und Vereidigte Sachverständige bevorzugt hinzu für die Bewältigung der alltäglichen Gutachteraufgaben vor Gericht.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer Mittelfranken in Nürnberg erfolgte nach einem aufwändigem Prüfverfahren, in welchem die besonderen Sachkunde und die persönlichen Eignung des Sachverständigen geprüft wurde.
Die Bestellung zum
öbuv Sachverständigen für das Maurer und Betonbauerhandwerk
unterliegt der Aufsicht und Überprüfung durch die Bestellungskörperschaft, damit die Unabhängigkeit, die Unparteilichkeit und die fachliche Qualifikation der öffentlich bestellten Sachverständigen auf einem gleich hohem Niveau bleibt.
Weitere Qualifikationen (siehe Leistungsbild) ergänzen die für das Bestallungsgebiet erforderliche Qualifikation, so daß auch komplexe, interdisziplinäre Gutachten mit der nötigen Sachkunde gewissenhaft erstellt werden können.
Unsere langjährige Erfahrung am Bau wird durch Zusatzqualifikationen wie die Prüfung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden durch den Sachverständigenverband Mitte e.V., die Prüfung als Energieberater vor Ort (BAFA) bei der Bayerischen Ingenieurekammer oder die Prüfung zum Gutachter für Grundstücksbewertung (WF-Akademie) ergänzt.
Kontakte zu Sonderfachleuten erleichtern auch die Lösung schwieriger vom Gericht gestellter Aufgaben. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Sachverständigen sind dabei jederzeit gewährt.
Der Einsatz für Gerichte wird mit der erforderlichen Erfahrung und Fachkompetenz gefahren, welcher den hohen technisch-rechtlichen Ansprüchen, welche an ein Gerichtsgutachten gestellt werden, gerecht wird.