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Unsere Leistungen im Tätigkeitsfeld:

1. Schäden an Gebäuden:

Wir bieten qualitativ hochwertige Gutachten für private und öffentliche  Auftraggeber, Gerichte, Versicherungen, Firmenkunden, Rechtsanwälten, sowie umfassende Beratung von Bauherren und Bauausführenden, Konfliktberatung und technisch-kaufmännisch fundierte Mediation bei Schlichtungsgesprächen.

Die erforderlichen Qualifikationen wurde auf Grund langjähriger Tätigkeit in der Bauwirtschaft sowie durch Lehrgangsreihen mit anschließenden schriftl. und mündl. Prüfungen zum

"von der Handwerkskammer Mfr. in Nürnberg öffentl. best. u. vereid. Sachverständigen für das Maurer- und Betonbauerhandwerk" http://www.hwk-mittelfranken.de

und zum

"geprüften Sachverständigen für Schäden an Gebäuden SVM e.V."

erworben und nachgewiesen.

2. Wertermittlung:

Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien erfolgt nach den  Vorgaben der Wertermittlungstheorie. Der Besuch der Seminarreihe der WF-Akademie (Dr. Sprengnetter) mit erfolgreich abgelegter schriftlicher und mündlicher Prüfung zum

"Gutachter (WF-Akademie) für Grundstücksbewertung"

sowie das Studium an der Deutschen ingenieur-Akademie an der Universität Freiburg (DIA)

mit dem Abschluß

"Immobilienbewerter (DIA)"

bilden eine solide Grundlage in der Wertermittlung. Die Zusammenarbeit mit namhaften Immobilienmaklern (z.B. Nürnberger Immobilienbörse NIB; siehe: www.nib.de aus der Region verhelfen zu einer guten, zeitaktuellen Marktübersicht.

3. Energieberatung -
verantwortl. Sachverständiger nach §2, Abs. 1 ZVEnEV
Energieberater vor Ort (BAFA)

Der verantwortliche Sachverständige nach §2, Abs. 1 ZVEnEV ist ein gesetzlich geschützter Titel. Die verantwortlichen Sachverständigen werden in Listen von Ingenieur- und Architktenkammer geführt. Der Listeneintragung ist ein Nachweis- und Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Die Besondere Sachkunde muss nachgewiesen werden.

Für den Neubau müssen seit 2002 im Falle von Vermietung oder Verkauf Energiepässe erstellt werden, für den Altbau sind seit 04.01.2006 Energiepässe Pflicht lt. EU_Gebäuderichtlinie). Besonders qualifizierte Fachleute (z.B. Bauvorlageberechtigte, BAFA-Energieberater vor Ort) dürfen diese Energiepässe ausstellen. Die Suche nach energetischen Energieeinsparmaßnahmen und die energetische Sanierung von Gebrauchtimmobilien ist ein wichtiger Bestandteil einer qualifizierten Energieberatung, welche über das bloße Ausstellen von Energiepässen hinausgeht. Die Zusatzqualifikationen in der Bauschadensdiagnose und in der Wertermittlung ergänzen die Energieberatung mit technisch-wirtschaftlichen Elementen. Mit erfolgreich abgelegter Prüfung beim

"Energieberater vor Ort (BAFA)"

Kurs der bayersichen Ingenieurekammer in München wurde die besondere Sachkunde nachgewiesen.

Die Durchführung von Luftdichtheitsprüfungen von Gebäuden soll Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, welche zu Energieverlust und Schäden führen, lokalisieren helfen.

Thermografische Aufnahmen werden unterstützend eingesetzt bei Leckageortung, Luftdichtheitsprüfungen, Schadensortung.

Bei der Ausstellung von Energiepässen und EnEV-Nachweisen gibt es Guschriften in der Bilanzierung, wenn ein Blower-Door-Test nachgewiesen werden kann.

Unser Büro ist ein

"von der N´ergie zertifizierter Betrieb für kontrollierte Wohnraumlüftung incl. Blower Door"

4. Koordination gemäß Baustellenverordnung

Die Verantwortung zur Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen wird - im Zuge der Deregulierung der staatlichen Aufsicht - zunehmned auf  den Bauherren übertragen.

Die Baustellenverordnung schreibt vor, daß unter bestimmten Voraussetzungen vom Bauherren ein Koordinator eingesetzt werden muß. Der Koordinator weist den Bauherren in der Planungs- und Ausführungsphase auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum baulichen Gesundheits- und Arbeitsschutz hin. Der Koordinator gibt auch Hinweise zur baulichen Ausbildung des Gebäudes, wenn bei der Wartung / Instandhaltung des Gebäudes besondere Gefahren entstehen können. Wir können diese Leistung auf eine langjährige praktische Erfahrung im Wohn-, Gewerbe- und Industriebau stützen.

5. Koordination  von Arbeiten in kontamin. Bereichen nach BGR 128

Die zunehmende Ausrichtung der Arbeiten weg vom Neubau hin zur Sanierung und die zunehmende Technisierung der Baustoffe birgt die Gefahr mit sich, daß bei Um- An- und Neubaumaßnahmen Gefahrstoffe freigesetzt werden. Diese Gefahrstoffe können sowohl chemisch, als auch biologisch wirkende Stoffe sein.

Das Erkennen und Beurteilen des Gefährdungsgrades und der zu treffenden Maßnahmen wird in dem Berufsgenosenschaftlichen Regelwerk 128 beschrieben. Ergänzt wird unsere eigene Leistung auf diesem Gebiet durch die Zusammenarbeit mit namhaften Labors zur Chemischen und biologischen Analyse von Gefahrstoffen.

 6. Beratung von Baubeteiligten, Schlichtung:

Die Beratung von Baubeteiligten, wie Bauherren, Bauausführenden, Rechtsanwälten, Gerichten sowie die Mediation bei Baustreitigkeiten sind kostengünstige und zeitsparende Alternativen zu den heute üblichen Streitigkeiten die bei Gerichten ausgetragen werden. Als neutrale Partei kann unser Büro als Schlichter und Berater die Dauer und die Kosten von Streitigkeiten erheblich senken und eine unabhängige, fachlich fundierte Beratung in Bauangelegenheiten anbieten.

Diese Möglichkeiten werden gerne von Rechtsanwälten den Beteiligten empfohlen. Die Einschaltung des Sachverständigen erfolgt in der Regel in Konsens zwischen den Baubeteiligten.

7. Bauleitung, Abrechnung Nachtragsmanagement:

Durch langjährige Praxis in den obengenannten Arbeitsgebieten angefangen beim Wohnungsbau, Bürobau, über Industriebau, Gewerbebau bis hin zum Kraftwerksbau und die Errichtung von Logistikzentren kann ein breitgefächertes Aufgabengebiet abgedeckt werden.

Die Leitung einer Abrechnungsabteilung, mit vorwiegenden Einsatz bei Großprojekten sowie das verantwortliche Nachtragsmanagement für Großprojekte bei einer bekannten mittelständischen Firma sind die soliden Grundlagen für die Leistungen im Nachtragsmanagement und in der Abrechnung.

8. Bautechnischer Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz:

Wir besitzen die Berechtigung zum "Bautechnischen Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz" für Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit. Diese -ehemals kommunale- Aufgabe wurde gemäß Art. 68 Abs. 7 Satz 3 Nr. 2 Bayerische Bauordnung an berechtigte Fachleute übertragen. Die vorhandene Eingabeplanung wird von uns auf die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes hin geprüft, entsprechende Eintragungen werden, falls erforderlich,  in die vorhandene Planung eingearbeitet.

Johann-Mathias Gimpl, Dipl.-Ing.(FH) Bauingenieur | info@gimpl.org